1. Geltungsbereich
Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mitvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.

2. Eigentumsschutz
Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Sie sind und bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig. Der Mieter hat den Mieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.

3. Angebot
Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage dar. Irrtümer vorbehalten. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter ein Angebot in dem alle Gebühren und Kosten.
Jede Bestellung auf Grundlage des Angebots durch einen Mieter stellt lediglich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Erst mit der Zusendung einer Reservierungsbestätigung oder eines Mietvertrags per E-Mail kommt der Vertrag zustande.

4. Mietpreis
Der auf der Homepage angegebenen Mietpreis(falls vorhanden) versteht sich als Abholpreis ab Standort Lager in 87471 Durach.
Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Angebot an den Mieter festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietgeräte vom Mieter akzeptiert.
Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorausüberweisung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät/die Mietgeräte in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat.

5. Lieferung/Rückgabe
Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände sowie bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden kann. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich einer Alternativlösung zu bemühen.

Die Rückgabe oder der Rückversand des Mietgegenstandes hat am folgenden Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen.
Dieser Zeitpunkt kann durch vorher schriftlich festgelegte Änderungen verschoben werden.
Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach (Mieter war bei Abholung nicht anzutreffen, Mieter bringt Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück) , so wird der Mietpreis für jedes Gerät in Tagessätzen entsprechend nachberechnet.

Grundsätzlich besteht ein Mittag aus dem eigentlichen Einsatz und dem Tag davor als Abhol- und dem Tag danach als Rückgabetag.

Der exakte Zeitraum mit den berechneten Miettagen wird individuell als A Gebot vorher erstellt.

6. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt und endet laut dem vereinbarten Datum des Mietvertrags.

7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietgebühr wird im Rahmen des Angebots an den jeweiligen Mieter angepasst.
Es besteht die Möglichkeit der Vorkasse, der Bar Bezahlung bei Abholung oder der Rechnungsstellung mit Zahlungsziel 2 Wochen (14 Tage).

8. Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.

9. Mängelrügen/Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend protokolliert werden.
Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.

Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräten. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

11. Versicherung
Die Mietgeräte sind während der Miet Zeit nicht versichert.
Sämtliche Schäden wie oben definiert laufen zulasten des Mieters.

12. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der die Geschäftsräume des Vermieters verlässt. Bei wieder zurück kommen der Geräte in die Geschäftsräume wandelt sich der Gefahrenübergang zurück.

13. Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.

14. Lieferprobleme
Kann ein Gerät nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter (siehe Punkt 7).

15. Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.

16. Mindestalter
Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein.
Bei nicht voll Geschäftsfähigen Personen kann ein Elternteil den Mietvertrag bestätigen, dies erfolgt mit Nachweis über Ausweis.

17. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, 87471 Durach.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

18. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Sven Wegmann
SW-VT Veranstaltungstechnik
Rubihornweg 2
87471 Durach
info@sw-vt.de
01639861435
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.
Außerdem erlichst das Widerrufsrecht 14. Tage vor dem ersten definierten Miet bzw Abholungs Tages

19. Sonstiges
Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes wird die Ausweiskopie vernichtet bzw. gelöscht.

20. Miet Gebühren bei Absage
Bis 14 Tage vor Vertaglichem Mietbeginn werden keine Gebühren erhoben.
Bis 7 Tage vor vertraglichem Mietbeginn werden 50% der Miet Gebühren und ein Aufschlag für erbrachte Vorplanungen in Höhe von 25% der Miet Gebühren erhoben.
Unter 7 Tagen vor vertraglichem Mietbeginn wird der volle Betrag der Miet Gebühren plus Aufschlag für erbrachte Vorplanungen in Höhe von 25% der Miet Gebühren erhoben.

Stand: Februar 2020